Freitag, 28. Oktober 2011
Karlsruhe gibt Eilantrag zu EFSF-Kontrolle statt
"Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass ein neues Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF rechtmäßig ist. Das Gericht gab einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten auf einstweilige Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf.

Die Bundesregierung müsste nun für weitere Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen."

http://tagesschau.de/wirtschaft/efsf154.html

Danke an die Verfassungsrichter!!!

keine carte blanche für die Regierung

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Zitat:
Zitat von semipermeabel Beitrag anzeigen

"Im SPON- Artikel sind einige Namen genannt.
Ich habe Google befragt und nicht ein "gelernter" Wirtschaftsfachmann/- frau ist dabei.
Das soll nun die Speerspitze der Entscheidungsträger sein?"

nein, darauf kam es nicht an,

wichtig war nur, dass keine Abweichler wie im Haushaltsausschuss dabei waren!

Man hätte vermutlich keine verfassungsmäßigen Probleme bekommen, wenn dem Haushaltsausschuss diese Aufgabe übertragen würde-
nur konnte die Regierung nicht sicher sein, mit a l l e n Anträgen durchzukommen.

Und das Problem besteht ja darin, dass wenige Personen über völkerrechtlich bindende Sachverhalte abstimmen sollten- dann könnte man das Parlament abschaffen!

Es geht tatsächlich um Demokratie oder Diktatur

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ich denke, alle mündigen Bürger müssen
auf alle Fälle verhindern, dass am Grundgesetz etwas verändert wird-

es könnte durchaus sein, dass die Regierung, wenn ihr weiter so auf die Finger geklopft wird,
einfach einen Zusatz ins Grundgesetz einbringt-

soweit ich weiss, reicht dafür eine einfache Mehrheit.

Also- Augen auf

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nee stimmt nicht, so sorry, es braucht eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

trotzdem- Augen auf ;) ;)

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