Dienstag, 31. Juli 2012
ein Schriftstück, das kaum jemand kennt :
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

da steht unter anderem:

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, .......einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

Artikel 2 Absatz 2 EMRK in der CHARTA DER GRUNDRECHTE
(2007/C 303/02) der EU

Frage: wie ist Aufstand oder Aufruhr definiert ?

Mir ist es jedenfalls Angst und Bange bei dem Gedanken, dass bis Ende des Jahres alle Bundesdienste mit "Terrorexperten" vom Innenministerium an der Spitze besetzt sind - noch dazu von "Ausspäh- Friedrichs" Gnaden.

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