Dienstag, 3. Juli 2012
wie das Verfassungsgericht entscheiden könnte :
"Sollte das Bundesverfassungsgericht Einwände gegen die jetzt vorliegenden Gesetze haben, gibt es theoretisch zwei Wege:

A) Sollten die Richter entscheiden, dass eine Übertragung weiterer Zuständigkeiten auf die europäische Ebene zwar möglich ist, aber einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, müssten Bundestag und Bundesrat die Verfassung entsprechend ergänzen oder Nachverhandlungen mit den Partnerstaaten anstreben. Ersteres dürfte deutlich einfacher sein.

B) Denkbar ist aber auch, dass das Verfassungsgericht feststellt, dass bereits die jetzt geplanten Regelungen die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze des Staatsaufbaus verletzen oder gegen die so genannte Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes verstoßen (die eben gerade Änderungen dieser Artikel ausschließt).
So könnte Deutschland erst nach der Ausarbeitung und dem Inkrafttreten einer grundlegend neuen Verfassung (samt einer Volksabstimmung) den Verträgen zustimmen."

http://www.wiwo.de/politik/europa/acht-fragen-und-antworten-wie-es-mit-dem-euro-weitergeht/6824672.html

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