Freitag, 29. Juni 2012
sind eigentlich bewußte Falschaussagen vor dem Bundestag strafrechtlich relevant ?
schließlich wird das Parlament und die Öffentlichkeit getäuscht.....

Verfassungsrechtlich ist die ganze Aktion heute Abend, vor allem mit den Änderungen des ESM , der noch gar nicht ratifiziert ist, vermutlich eindeutig.

Lesenswert dazu der Kommentar von Prantl in der SZ.

er schreibt auch:

"Eine Zustimmung des Bundestags ist nur im deutschen Begleitrecht, dem Parlamentsbeteiligungsgesetz, vorgesehen.

Die Parlamentszustimmung ist also völkerrechtlich nicht abgesichert.

Wenn der Bundestag gar nicht gefragt wird, oder wenn er ablehnt, aber der deutsche Vertreter im Gouverneursrat sich nicht daran hält - dann werden die neuen Instrumente trotzdem wirksam.

Und der deutsche Falsch-Abstimmer im Gouverneursrat ist nach den Regeln des ESM-Vertrags immun"

Man sollte die Volksvertreter, die jetzt große Reden schwingen, um die Verträge durchzupauken, strafrechtlich zur Verantwortung ziehen können !!!

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