Donnerstag, 21. Juni 2012
warum Gauck das Gesetz nicht unterschreiben kann
katerramus, 18:40h
Seine Unterschrift bedeutet, dass diese Gesetze verfassungskonform zustande gekommen sind -
nach dem jüngsten Urteil des BVGs kann man davon ausgehen, dass sie es nicht sind -
dazu einige plastische Erläuterungen:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/bundesverfassungsgericht-anatomie-einer-hintergehung-11793158.html
ich zitier hier mal 2 Foristen aus SPON:
Heute 13:43 von
hahahans
"Nach meinem (Halb-)Wissen erstreckt sich die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten auf das verfassungskonforme Zustandekommen eines Gesetzes, also auf prozedurale Fragen, nicht auf eine detaillierte Inhaltskontrolle.
Ist ein zwar verfassungskonform zustande gekommenes Gesetz inhaltlich schreiend verfassungswidrig, braucht er es auch nicht zu unterschreiben.
Die Inhaltskontrolle eines Gesetzes obliegt dem Bundesverfassungsgericht, etwa im Wege der Normenkontrollklage.
Ich denke der Fall liegt hier so:
Ab der ersten Sekunde der Ratifizierung des ESM-Gesetzes ist es faktisch nicht mehr aufzuhalten, weil sofort eine massive finanzielle Verflechtung des Bundes mit anderen europäischen Staaten/Institutionen eintritt, die eben nicht mehr zu entflechten ist.
Aus diesem Grunde scheint das BVerfG, das Klagen gegen das ESM-Gesetz als sicher erwartet, das Gesetz gar nicht erst in Kraft treten lassen zu wollen, weil sich ansonsten eine Normenkontrolle faktisch wohl erübrigt.
Heute 14:01 von
Liberalitärer
"Es ist so. Es ist aber keine Normenkotrolle, es würde wohl ein Organstreit.
Ratifizieren ist aber Sache des Präsi, der BT macht innerstaatliches Recht daraus.
Also bleibt eine Klage gegen das innerstaatliche Umsetzungsgesetz zulässig.
Wird das gekegelt ist das innerstaatliche Gesetz weg, aber der völkerrechtliche Vertrag ist gültig.
Das gibt es manchmal, aber in einer Frage dieser Dimension sollte das besser nicht so sein, ansonsten gibt es massiv Ärger und ich meine richtig Ärger. "
nach dem jüngsten Urteil des BVGs kann man davon ausgehen, dass sie es nicht sind -
dazu einige plastische Erläuterungen:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/bundesverfassungsgericht-anatomie-einer-hintergehung-11793158.html
ich zitier hier mal 2 Foristen aus SPON:
Heute 13:43 von
hahahans
"Nach meinem (Halb-)Wissen erstreckt sich die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten auf das verfassungskonforme Zustandekommen eines Gesetzes, also auf prozedurale Fragen, nicht auf eine detaillierte Inhaltskontrolle.
Ist ein zwar verfassungskonform zustande gekommenes Gesetz inhaltlich schreiend verfassungswidrig, braucht er es auch nicht zu unterschreiben.
Die Inhaltskontrolle eines Gesetzes obliegt dem Bundesverfassungsgericht, etwa im Wege der Normenkontrollklage.
Ich denke der Fall liegt hier so:
Ab der ersten Sekunde der Ratifizierung des ESM-Gesetzes ist es faktisch nicht mehr aufzuhalten, weil sofort eine massive finanzielle Verflechtung des Bundes mit anderen europäischen Staaten/Institutionen eintritt, die eben nicht mehr zu entflechten ist.
Aus diesem Grunde scheint das BVerfG, das Klagen gegen das ESM-Gesetz als sicher erwartet, das Gesetz gar nicht erst in Kraft treten lassen zu wollen, weil sich ansonsten eine Normenkontrolle faktisch wohl erübrigt.
Heute 14:01 von
Liberalitärer
"Es ist so. Es ist aber keine Normenkotrolle, es würde wohl ein Organstreit.
Ratifizieren ist aber Sache des Präsi, der BT macht innerstaatliches Recht daraus.
Also bleibt eine Klage gegen das innerstaatliche Umsetzungsgesetz zulässig.
Wird das gekegelt ist das innerstaatliche Gesetz weg, aber der völkerrechtliche Vertrag ist gültig.
Das gibt es manchmal, aber in einer Frage dieser Dimension sollte das besser nicht so sein, ansonsten gibt es massiv Ärger und ich meine richtig Ärger. "
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