Dienstag, 28. Februar 2012
EFSF-Sondergremium im Wesentlichen verfassungswidrig
"Dringende Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen dürfen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden.
Nur bei Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EFSF an den Börsen sei das Gremium mit der Verfassung vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht."

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/eilmeldung-efsf-sondergremium-im-wesentlichen-verfassungswidrig-11665059.html

Ohne Verfassungsgericht würden unsere Parlamentarier (hauptsächlich die Abnicker von Merkels Gnaden) sich selbst abschaffen , ohne es zu merken .

Gut, dass Herr Voßkuhle sich nicht hat wegloben lassen ins Präsidialamt, er wird hier dringend gebraucht.

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guter kommentar;
,,,,,merkels gnaden, und, ,,,,voßkuhle wegloben./GUT

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