Dienstag, 31. Januar 2012
zum ESM :
katerramus, 14:32h
beim ersten durchlesen sind mir ein paar Ungereimtheiten aufgestossen:
In der Einleitung ist von einem SKS-Vertrag (bilateraler Vertrag) die Rede, der zusammen mit dem ESM- Vertrag gültig werden soll.
"Es wird anerkannt
und vereinbart, dass die Gewährung von Finanzhilfe im Rahmen neuer Programme unter dem
ESM ab 1. März 2013 die Ratifizierung des SKS-Vertrags durch das betreffende ESMMitglied
und nach Ablauf der in Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags genannten Umsetzungsfrist
die Einhaltung dieses Artikels voraussetzt"
Der SKS- Vertrag ist das, was auf diesem Gipfel entschieden wurde und heisst Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion
Artikel 32
3. Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.
DIE IMMUNITÄT DES GESAMTEN ESM SOWIE SEINER MITGLIEDER IST GEBLIEBEN
Artikel 40
2. Der ESM kann mit Zustimmung des Gouverneursrats die Rechte und Verpflichtungen der EFSF übernehmen, insbesondere in Bezug auf die Gesamtheit oder einen Teil ihrer im Rahmen ihrer bestehenden Darlehensfazilitäten oder in Zusammenhang damit ausstehenden Rechte und Verpflichtungen.
DER ARTIKEL IST DER GUMMIPARAGRAPH; DER EIN NEBENEINANDER VON EFSF UND ESM ERMÖGLICHT
Anhang II
IM ANHANG WIRD VON 700 MILLIARDEN AUSGEGANGEN; WÄHREND IM GESAMTEN VERTRAG VON 500 MILLIARDEN DIE REDE IST:
DAS HAT DEN SINN ; ÜBER DIE HINTERTÜR DIE BÜGSCHAFTEN ZU ERHÖHEN OHNE PARLAMENTSBETEILIGUNG !!!!!!!
DA STEHT NOCH WAS SPANNENDES:
ES SOLLEN AUCH NICHT EURO- STAATEN DEM ESM BEITRETEN KÖNNEN - WARUM EIGENTLICH?
7
KAPITEL 1
MITGLIEDSCHAFT UND ZWECK
ARTIKEL 1
Einrichtung und Mitglieder
1. Durch diesen Vertrag richten die Vertragsparteien untereinander eine internationale
Finanzinstitution ein, die den Namen „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ („ESM“) trägt.
2. Die Vertragsparteien sind die ESM-Mitglieder.
ARTIKEL 2
Neue Mitglieder
1. Die Mitgliedschaft im ESM steht den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von
dem Zeitpunkt an offen, zu dem der gemäß Artikel 140 Absatz 2 AEUV angenommene Beschluss
des Rates der Europäischen Union zur Aufhebung der für sie geltenden Ausnahmeregelung
bezüglich der Einführung des Euro in Kraft tritt.
DANN - WAS SOLL DAS ?
(14) Die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten werden es unterstützen, dass dem ESM und den anderen, die bilateral in Abstimmung mit dem ESM als Darlehensgeber auftreten, ein gleichwertiger Gläubigerstatus zuerkannt wird.
DA STELLT SICH DIE FRAGE; WIE DIESER GLÄUBIGERSTATUS AUSSIEHT
DAS WICHTIGSTE STEHT HIER :
ARTIKEL 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
1. Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den
ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
DAS EINZIG WICHTIGE SIND DIE NATIONALEN RATIFIZIERUNGEN - DANACH KANN DIE ZU ZAHLENDE SUMME GEÄNDERT WERDEN - OHNE WEITERE PARLAMENTSBETEILIGUNG
In der Einleitung ist von einem SKS-Vertrag (bilateraler Vertrag) die Rede, der zusammen mit dem ESM- Vertrag gültig werden soll.
"Es wird anerkannt
und vereinbart, dass die Gewährung von Finanzhilfe im Rahmen neuer Programme unter dem
ESM ab 1. März 2013 die Ratifizierung des SKS-Vertrags durch das betreffende ESMMitglied
und nach Ablauf der in Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags genannten Umsetzungsfrist
die Einhaltung dieses Artikels voraussetzt"
Der SKS- Vertrag ist das, was auf diesem Gipfel entschieden wurde und heisst Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion
Artikel 32
3. Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.
DIE IMMUNITÄT DES GESAMTEN ESM SOWIE SEINER MITGLIEDER IST GEBLIEBEN
Artikel 40
2. Der ESM kann mit Zustimmung des Gouverneursrats die Rechte und Verpflichtungen der EFSF übernehmen, insbesondere in Bezug auf die Gesamtheit oder einen Teil ihrer im Rahmen ihrer bestehenden Darlehensfazilitäten oder in Zusammenhang damit ausstehenden Rechte und Verpflichtungen.
DER ARTIKEL IST DER GUMMIPARAGRAPH; DER EIN NEBENEINANDER VON EFSF UND ESM ERMÖGLICHT
Anhang II
IM ANHANG WIRD VON 700 MILLIARDEN AUSGEGANGEN; WÄHREND IM GESAMTEN VERTRAG VON 500 MILLIARDEN DIE REDE IST:
DAS HAT DEN SINN ; ÜBER DIE HINTERTÜR DIE BÜGSCHAFTEN ZU ERHÖHEN OHNE PARLAMENTSBETEILIGUNG !!!!!!!
DA STEHT NOCH WAS SPANNENDES:
ES SOLLEN AUCH NICHT EURO- STAATEN DEM ESM BEITRETEN KÖNNEN - WARUM EIGENTLICH?
7
KAPITEL 1
MITGLIEDSCHAFT UND ZWECK
ARTIKEL 1
Einrichtung und Mitglieder
1. Durch diesen Vertrag richten die Vertragsparteien untereinander eine internationale
Finanzinstitution ein, die den Namen „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ („ESM“) trägt.
2. Die Vertragsparteien sind die ESM-Mitglieder.
ARTIKEL 2
Neue Mitglieder
1. Die Mitgliedschaft im ESM steht den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von
dem Zeitpunkt an offen, zu dem der gemäß Artikel 140 Absatz 2 AEUV angenommene Beschluss
des Rates der Europäischen Union zur Aufhebung der für sie geltenden Ausnahmeregelung
bezüglich der Einführung des Euro in Kraft tritt.
DANN - WAS SOLL DAS ?
(14) Die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten werden es unterstützen, dass dem ESM und den anderen, die bilateral in Abstimmung mit dem ESM als Darlehensgeber auftreten, ein gleichwertiger Gläubigerstatus zuerkannt wird.
DA STELLT SICH DIE FRAGE; WIE DIESER GLÄUBIGERSTATUS AUSSIEHT
DAS WICHTIGSTE STEHT HIER :
ARTIKEL 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
1. Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den
ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
DAS EINZIG WICHTIGE SIND DIE NATIONALEN RATIFIZIERUNGEN - DANACH KANN DIE ZU ZAHLENDE SUMME GEÄNDERT WERDEN - OHNE WEITERE PARLAMENTSBETEILIGUNG
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