Freitag, 27. Januar 2012
jetzt dürfen bis zu 150 kg schwere Drohnen über Deutschland kreisen
katerramus, 20:37h
gestern ist klammheimlich ohne öffentliche Debatte in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag gegangen :
Der Betrieb von Drohnen in deutschem Luftraum wird erlaubt.
Nicht nur diese kleinen Teile, die bei Demonstrationen heute schon im Einsatz sind, sondern Riesendinger mit einem Gewicht bis zu 150 kg.
Was da alles an Kameras und Lauschtechnologie installiert werden kann !!
Der Datenschutzbeauftragte hat zwar noch eine Änderung durchgesetzt, doch wer will kontrollieren, was damit alles angestellt wird ??
"Die Drohnen und das Schweigen des Parlaments"
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13837740/Die-Drohnen-und-das-Schweigen-des-Parlaments.html
Frage und Bitte : welche engagierten und juristisch vorgebildeten Bürger legen eine Klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht ein ?
Unsere gewählten Volksvertreter mißachten einige wichtige parlamentarische Regeln und müssen (mal wieder ) auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen werden !!
Die Begründung für eine Verfassungsklage :
"Der Bundestag verhandelt öffentlich, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes.
Das ist die Theorie.
In der Praxis aber geht es anders zu: In der vergangenen Legislaturperiode wurden von den 15.500 Reden der Parlamentarier 4429 nicht mündlich vorgetragen, sondern nur schriftlich zu Protokoll gegeben. "
Das neue Luftverkehrsgesetz ist gar nicht mündlich verhandelt worden!
Sehr merkwürdig:
Welt-online ist bisher das einzige große Online-Magazin, das überhaupt einen Artikel zu dem neuen Gesetz bringt , die anderen bringen (vielleicht als Beruhigungspille ??) etwas über die Studie zur Vorratsdatenspeicherung:
"Studie stellt Sinn von Vorratsdaten in Frage"
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,811675,00.html
jetzt noch zum leidigen Thema Verfassungsschutz:
ich habe mir mal ein paar Fragen gestellt:
kann man sich das so vorstellen,
dass bei den Parlamentariern, die nachrichtendienstlich bespitzelt werden, Onlineuntersuchungen, Telefonüberwachung, Raumüberwachung und ähnliches gemacht wird ?
Kann man sich das so vorstellen, dass Parteiräumlichkeiten abgehört werden ?
Wie weit geht das und wer erhält die Protokolle und Ergebnisse ?
Sind Redentexte und Strategiepapiere den politischen Gegnern schon vor Veröffentlichung bekannt ?
Wie soll bei einer solchen Behandlung eine ordentliche politische Arbeit möglich sein?
Werden alle privaten Kontakte sorgsam protokolliert? Diese eventuell auch observiert?
Sicher ist inzwischen, dass zumindest ein Teil dieser Fragen mit ja beantwortet werden muß- im Namen der Demokratie? - zum Schutz des Grundgesetzes ?
Was für eine widerliche, scheinheilige Argumentation für die Beobachtung der "Linken" benutzt wird, kann man aus dem Protokoll der gestrigen aktuellen Stunde im Bundestag ersehen.
Da ist es mit einer Entschuldigung des Innenministers nicht getan, er täte gut daran, die Vorschläge von Herrn Wiefelspütz umzusetzen.
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17155.pdf
Der Betrieb von Drohnen in deutschem Luftraum wird erlaubt.
Nicht nur diese kleinen Teile, die bei Demonstrationen heute schon im Einsatz sind, sondern Riesendinger mit einem Gewicht bis zu 150 kg.
Was da alles an Kameras und Lauschtechnologie installiert werden kann !!
Der Datenschutzbeauftragte hat zwar noch eine Änderung durchgesetzt, doch wer will kontrollieren, was damit alles angestellt wird ??
"Die Drohnen und das Schweigen des Parlaments"
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13837740/Die-Drohnen-und-das-Schweigen-des-Parlaments.html
Frage und Bitte : welche engagierten und juristisch vorgebildeten Bürger legen eine Klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht ein ?
Unsere gewählten Volksvertreter mißachten einige wichtige parlamentarische Regeln und müssen (mal wieder ) auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen werden !!
Die Begründung für eine Verfassungsklage :
"Der Bundestag verhandelt öffentlich, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes.
Das ist die Theorie.
In der Praxis aber geht es anders zu: In der vergangenen Legislaturperiode wurden von den 15.500 Reden der Parlamentarier 4429 nicht mündlich vorgetragen, sondern nur schriftlich zu Protokoll gegeben. "
Das neue Luftverkehrsgesetz ist gar nicht mündlich verhandelt worden!
Sehr merkwürdig:
Welt-online ist bisher das einzige große Online-Magazin, das überhaupt einen Artikel zu dem neuen Gesetz bringt , die anderen bringen (vielleicht als Beruhigungspille ??) etwas über die Studie zur Vorratsdatenspeicherung:
"Studie stellt Sinn von Vorratsdaten in Frage"
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,811675,00.html
jetzt noch zum leidigen Thema Verfassungsschutz:
ich habe mir mal ein paar Fragen gestellt:
kann man sich das so vorstellen,
dass bei den Parlamentariern, die nachrichtendienstlich bespitzelt werden, Onlineuntersuchungen, Telefonüberwachung, Raumüberwachung und ähnliches gemacht wird ?
Kann man sich das so vorstellen, dass Parteiräumlichkeiten abgehört werden ?
Wie weit geht das und wer erhält die Protokolle und Ergebnisse ?
Sind Redentexte und Strategiepapiere den politischen Gegnern schon vor Veröffentlichung bekannt ?
Wie soll bei einer solchen Behandlung eine ordentliche politische Arbeit möglich sein?
Werden alle privaten Kontakte sorgsam protokolliert? Diese eventuell auch observiert?
Sicher ist inzwischen, dass zumindest ein Teil dieser Fragen mit ja beantwortet werden muß- im Namen der Demokratie? - zum Schutz des Grundgesetzes ?
Was für eine widerliche, scheinheilige Argumentation für die Beobachtung der "Linken" benutzt wird, kann man aus dem Protokoll der gestrigen aktuellen Stunde im Bundestag ersehen.
Da ist es mit einer Entschuldigung des Innenministers nicht getan, er täte gut daran, die Vorschläge von Herrn Wiefelspütz umzusetzen.
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17155.pdf
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